BKV

Vom Tisch zur Bank …

Das deutsche Wort Bank leitet sich vom Italienischen banco und dem Lateinischen bancus ab. Diese Begriffe bezeichnen den Tisch, den Geldwechsler von der Antike bis zum Mittelalter aufstellten, um darauf ihre Finanz-Geschäfte abzuwickeln.

Richtiger müssten wir heute aber Bankhaus oder noch besser Kreditinstitut sagen, denn nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) muss eine Bank folgendes leisten, um sich überhaupt so nennen zu dürfen: „Sie muss Finanzgeschäfte gewerbsmäßig, in kaufmännischer und handelsrechtlich geschützter Weise betreiben.“ Diese beinhalten:

Die hauptsächlichen Finanzgeschäfte einer Bank:

Das Girogeschäft: Durchführung bargeldloser Zahlungen und deren Abrechnung.

Das Einlagengeschäft: Annahme, Verwaltung und Rückzahlung fremder Gelder.

Das Depotgeschäft: Verwahren und Verwerten von Wertpapieren.

Das Kreditgeschäft: Gewährleistung von Gelddarlehen.

Das Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften und Garantien.

Das Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Checks.

Das E-Geld-Geschäft: Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld.

Das Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten.

Das Emissionsgeschäft: Übernahme verschiedner Finanzinstrumente.

Das Darlehenserwerbgeschäft: Der Erwerb von Darlehensforderungen vor deren Fälligkeit.

Das Investmentgeschäft: Beinhaltet alle Geschäfte, die unter das Investmentgesetz fallen.



B2B & B2C:
Leider ist es bis heute nicht selbstverständlich, dass jeder ein Bankkonto bekommt. Bürger mit einem negativen Schufa-Eintrag haben es z.B. sehr schwer, ein Konto zu eröffnen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto gibt.